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JULIA RAHMANN: Wer bekommt alles Geld von Ihnen?
Wir vertreten inzwischen über 160.000 Berechtigte, über Repräsentationsvereinbarungen mit ausländischen Schwestergesellschaften sogar mehr als eine Million Berechtigte. Als Joint Society nimmt die GVL nicht nur die Leistungsschutzrechte von ausübenden Künstler*innen wahr, sondern auch die von Labels. Die Bandbreite unserer Kreativen ist sehr groß: Von Musiker*innen und Sänger*innen über Tänzer*innen bis hin zu Schauspieler*innen, Synchronschauspieler*innen und Stuntleuten ist alles dabei. Bei der GVL sind inzwischen weit über 10.000 sogenannte Wortinterpreten gemeldet.

Die GVL-Vergütungen sind für viele Schauspieler*innen zumindest eine wichtige Nebeneinnahme. Wie viel verteilen Sie an Schauspieler*innen?
Pro Verteiljahr stehen rund 15 Mio. Euro im AV-Budget zur Verfügung. Ein kleiner Teil ist für die Film-Musiker*innen reserviert, der Rest geht an Film- und Fernsehschauspieler*innen und Synchronschauspieler*innen.
Darüber hinaus werden auch Verwertungen im Ausland berücksichtigt, wenn dort die Produktionen gesendet werden und entsprechende Repräsentationsvereinbarungen bestehen.

Wann lohnt es sich, Berechtigte*r der GVL zu werden?
Sobald man im Fernsehen zu sehen oder im Radio zu hören ist, ist es Zeit, sich bei der GVL zu melden. Wir erfassen die Nutzungen von Film- und Fernsehproduktionen auf den üblichen Fernsehsendern, also den öffentlichen und privaten Fernsehsendern, nicht aber auf Netflix und Co. Welche Sender das genau pro Jahr sind, steht in den Anlagen der Verteilungspläne, die auf unserer Website zu finden sind.

Wichtig ist: Wir vergüten nicht die Ausstrahlung auf dem Fernsehsender – das wird über die individuellen Verträge mit der Produktionsfirma ausgeglichen – sondern erst deren Zweitverwertungen, also die nächste Stufe in der Verwertungskette. Zum Beispiel, wenn jemand sich die Produktion auf einem privaten Gerät speichert. Dafür, dass man das darf, zahlen Konsument*innen bei jedem Kauf eines Smartphones, Festplattenrecorders, Tablets oder Computers eine Abgabe. Diese Zahlungen erhält die GVL von den Geräteherstellern.

Sobald man im Fernsehen zu sehen oder im Radio
zu hören ist, ist es Zeit, sich bei der GVL zu melden.

Diese private Vervielfältigung macht den überwiegenden Teil der Vergütungen für Schauspieler*innen aus, gefolgt von Einnahmen aus der öffentlichen Wiedergabe, also beispielsweise Fernseher in Hotel-Lobbys.

Was kostet es eigentlich, bei der GVL zu sein?
Es kostet nichts, einen Vertrag mit der GVL abzuschließen. Was man investieren muss, ist ein wenig Zeit, der GVL online zu melden, an welchen Produktionen man mitgewirkt hat. Denn die sind Grundlage für die Vergütungen. Wenn man einmal verstanden hat, wie es geht, hält sich der Aufwand in Grenzen. Wir haben den Prozess in den letzten Jahren immer weiter vereinfacht, um es so leicht wie möglich zu machen.

Welche Termine und Fristen sollte man bei der GVL auf dem Schirm haben?
Wichtig sind vor allem die verbindlichen Fristen für die jeweils anstehende Schlussverteilung. Die Meldephase endet immer gut drei Jahre nach Abschluss des jeweiligen Nutzungsjahres – also des Jahres, in dem eure Produktion ausgestrahlt wurde. Aktuell ist es der 28.02.2023 für das Nutzungsjahr 2019. Bis dahin sollten die Berechtigten uns die Mitwirkungen an genutzten Produktionen melden, um an der letzten Verteilung für 2019 teilnehmen zu können. Sind die Mitwirkungen einmal im GVL-System erfasst, bekommt sie ihre Vergütungen auch, wenn die Produktion in späteren Jahren wiederholt wird. Mit der GVL können Berechtigte ein passives Einkommen für bis zu 50 Jahre generieren, denn so lange gilt das Leistungsschutzrecht für audiovisuelle Produktionen.

Wie hoch ist die GVL-Vergütung, mit der ein*e Schauspieler*in rechnen kann?
Das ist individuell sehr unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab. Auf welchen Sendern und wie oft wurde die Produktion in einem Jahr genutzt? Wie umfangreich war die jeweilige Rolle? Wie viel hat die GVL in dem Nutzungsjahr eingenommen? All diese Informationen fließen in die Berechnung des individuellen Verteilergebnisses ein.

Haben Sie einen Tipp, wie Schauspieler*innen das alles im Blick behalten können?
Das ist kein Problem: Alles, was Berechtigte zu Fristen etc. wissen müssen, schicken wir ihnen per E-Mail. Wenn sie Fragen haben, können sie uns anrufen oder schreiben.

Darüber hinaus empfehle ich, regelmäßig einen Blick auf unsere Website und Social-Media-Kanäle zu werfen. Dort erfahren Berechtigte auch, wann einer unserer nächsten digitalen GVL-Talks für Schauspieler*innen und Synchronschauspieler*innen ansteht.

Julia Rahmann
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wurde 1989 in Düsseldorf geboren. Nach einigen Auslandsaufenthalten in Italien landete sie schließlich in Berlin, wo sie sich ihrem literaturwissenschaftlichen Studium widmete. Seit letztem Jahr ist sie Teil der Schauspiegel-Redaktion. Neben ihrer redaktionellen Arbeit für den BFFS unterrichtet sie mit viel Leidenschaft Yoga.

SANDY BACKHAUS
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