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Es war nur eine Frage der Zeit: Als 1959 die GVL durch die Deutsche Orchestervereinigung und dem Weltverband der Phonoindustrie gegründet wurde, richtete sich der Fokus zunächst ausschließlich auf musikalische Leistungsschutzrechte. Doch man erkannte schnell, dass auch darstellende Künstler*innen leistungsschutzberechtigt sind. Denn sie erbringen, ebenso wie Musiker*innen, eine künstlerische Leistung, die aufgenommen, kopiert und gesendet…

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