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Es war nur eine Frage der Zeit: Als 1959 die GVL durch die Deutsche Orchestervereinigung und dem Weltverband der Phonoindustrie gegründet wurde, richtete sich der Fokus zunächst ausschließlich auf musikalische Leistungsschutzrechte. Doch man erkannte schnell, dass auch darstellende Künstler*innen leistungsschutzberechtigt sind. Denn sie erbringen, ebenso wie Musiker*innen, eine künstlerische Leistung, die aufgenommen, kopiert und gesendet werden kann. 1966 war es dann endlich soweit. Ein neues Urheberrechtsgesetz trat in Kraft. Zum ersten Mal gab es Rechte für das private Kopieren in einem Gesetz. Die Leistungen der Schauspieler*innen waren damit im Sinne des Urheberrechts geschützt und Schauspieler*innen wurden zu offiziellen GVL-Berechtigten.

Als uns vor ein paar Jahren das neue Verwertungsgesellschaftengesetz die Möglichkeit eröffnete, zusätzliche Gesellschafter auszunehmen, war der BFFS prädestiniert.

Richtig an Bedeutung hat die GVL für die Schauspieler*innen allerdings erst im Laufe der 70er Jahre gewonnen. Die VHS-Kassette wurde in Japan erfunden und wirbelte den boomenden Heimkinomarkt auf. Denn die VHS wurde ausschließlich mit Blick auf den Privatanwender entwickelt. Plötzlich wurde die GVL für die Schauspieler*innen immer wichtiger, denn deren künstlerische Leistungen konnten nunmehr einfach auf eine Kassette kopiert werden.
Heute, fast 50 Jahre später, gibt es unzählige Kopiermöglichkeiten, angefangen von der DVD, über Computer, Festplatten, USB-Sticks, Blue Ray bis hin zu Mobiltelefonen – zahlreiche Quellen, aus denen die GVL Gelder für ihre Berechtigten generiert. Allein im Jahr 2020 waren es rund 92 Millionen Euro, die die GVL über die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) für die Privatkopie erhalten hat.
Darüber hinaus erhalten Schauspieler*innen weitere Vergütungen für die öffentliche Wiedergabe ihrer Produktionen z. B. durch Fernseher, die in öffentlichen Räumen stehen, sowie für deren Vermietung durch Videotheken und Verleih durch Bibliotheken und die sogenannte Kabelweiterleitung.
Aktuell zählt die GVL mehr als 150.000 ausübende Künstler*innen, dazu gehören ca. 20.000 sogenannte „Wortinterpreten“, also Schauspieler*innen, Synchronschauspieler*innen oder Stuntleute. Seit August 2019 ist der Bundesverband Schauspiel (BFFS) zudem Mitgesellschafter und wichtiger Partner. Als uns vor ein paar Jahren das neue VGG – das Verwertungsgesellschaftengesetz – die Möglichkeit eröffnete, zusätzliche Gesellschafter aufzunehmen, war der BFFS natürlich dafür prädestiniert. Hier werden die Interessen der Schauspieler*innen professionell gebündelt und wir können die Erwartungen sehr viel direkter aufnehmen.
Nicht nur im Rahmen der Verteilungen, auch über die Zuwendungen der GVL wird die Schauspielkunst direkt oder indirekt gefördert: Seit vielen Jahren unterstützt die GVL beispielsweise den Deutschen Schauspielpreis. Auch in Krisenzeiten versucht die GVL, ihren Berechtigten zur Seite zu stehen. Die Corona-Pandemie hat viele Schauspieler*innen hart getroffen. Die GVL hat für ihr Soforthilfeprogramm bis zu vier Millionen Euro bereitgestellt. Zudem leistete sie Vorauszahlungen auf zukünftige Vergütungen, um in Not geratene Künstler*innen finanziell zu entlasten.
Auch 2021 wird ein Jahr mit vielen Aufgaben. Für die Schauspieler*innen werden in diesem Jahr vor allem die Schlussverteilung der Verteiljahre 2015 und 2016, die Erstverteilung des Jahres 2020 sowie die Verteilung der offenen Budgets für die Jahre 2010 bis 2014 und 2015 bis 2016 wichtige Meilensteine sein.

 

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v.l.n.r.: Guido Evers (Geschäftsführer GVL), Dr. Florian Drücke (Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie e.V. – BVMI), Bernhard F. Störkmann (Gesellschaftervertreter des Bundesverbands Schauspiel e.V. – BFFS), Leslie Malton (Vorsitzende des Bundesverbands Schauspiel e.V. – BFFS), Gerald Mertens (Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung e.V. – DoV), Dr. Tilo Gerlach (Geschäftsführer GVL) bei der 60-Jahr-Feier der GVL

 

DR. TILO GERLACH
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