
Für die Synchronbranche gibt es zwar noch immer keinen Tarifvertrag, aber zumindest so etwas wie „ortsübliche Tarife“, die schon seit Jahrzehnten existieren und die sich auch mit den Jahren gesteigert haben, wenn auch nicht in angemessenem Maße, das heißt im Vergleich zu anderen Branchen. Viele Kolleg*innen sind deshalb dazu übergegangen, ihre Gagenkonditionen (verbindlich für alle Firmen) aufzuschreiben und bei den Buchhaltungen zu hinterlegen.
Darin finden sich normalerweise die „Preise“ für Grundgage & Take (oft gesondert für TV, DVD plus Streaming und Kino) sowie die Bezahlung von Probetakes bei Castings und von Re-Takes. Manche* hat hier auch einen Festpreis für Trailer hinzugefügt. Das handhaben aber nicht alle so: Manchmal steht bei Trailern auch die Formulierung „nach Vereinbarung“. Ähnliches gilt für die Gage für Gesangsaufnahmen.
Aber: Was soll/darf denn ein Trailer oder ein (Solo-) Song „kosten“? Es ist noch nicht lange her, seit die (ebenfalls Jahrzehntealte) Praxis aufgegeben wurde, Trailer-Takes nach Normaltarif zu bezahlen. Heutzutage bestreitet eigentlich niemand mehr, dass Trailer Werbung sind, die nicht unerheblich zum Erfolg eines Films oder einer Serie beitragen, und deshalb auch dementsprechend gesondert zu vergüten sind. Der Werbeetat eines Filmverleihs, der eine Synchronisation beauftragt, ist natürlich unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um eine Arthouse-Produktion oder einen Blockbuster aus der MARVEL-Welt oder einer anderen, fernen Galaxie handelt. Das kann, muss man aber nicht bei der Preisgestaltung berücksichtigen.
Auf alle Fälle ist es bei derartigen Verhandlungen wichtig, dass die Synchronfirma, das heißt die Produktionsleitung, einem zuerst ein (schriftliches) Angebot macht. Das gibt die Möglichkeit, sich umzuhören beziehungsweise andere Kolleg*innen (oder den BFFS!) zu befragen, ob sie das Angebot für angemessen halten. Wird am Telefon die Frage gestellt: „Was wollen Sie denn für diese Sache haben?“ (s.o.), gibt es weniger Zeit, sich seine eigene Forderung zu überlegen. Und verhandelt man erst nach geleisteter Arbeit, wird das Verhandeln noch komplizierter.
Der Rat, man solle nicht die Katze im Sack kaufen, ist schon ziemlich alt.
Die moderne Version hieße vielleicht: Vor dem Kauf das Überraschungsei erst schütteln und dran horchen, damit man wenigstens ahnen kann, was einen erwartet!

Stefan Krause
Synchronisiert schon seit analogen Zeiten in Hamburg, München und (hauptsächlich) Berlin. Er ist seit Anbeginn Mitglied des IVS und der Gewerkschaft ver.di, seit 2007 in der Redaktion der UNSYNCBAR und seit 2019 in der SCHAUSPIEGEL-Redaktion.
Er lebt, liest und arbeitet autolos & mobil in Berlin-Kreuzberg.