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Filme und Fernsehserien in Deutschland dre- hen, aber mit der GVL auch Geld aus dem Ausland bekommen – wie geht das? Wir haben mit Burkhard Sehm, Bereichsleiter Legal & Business Affairs der GVL, der mit seinem Team International Affairs unter anderem für die internationalen Aktivitäten der Verwertungsgesell- schaft verantwortlich ist, über die Verwertung von Rechten im Ausland gesprochen.

JULIA RAHMANN: Die GVL zieht für ihre Berechtigten Vergütungen in Deutschland ein und verteilt diese auch an Schauspieler*innen und Synchronschauspieler*innen. Wie aber sieht es aus, wenn Aufnahmen im Ausland genutzt werden?

BURKHARD SEHM: Die GVL vertritt die Interessen ihrer Berechtigten – auch die der Schauspieler*innen und Synchronschauspieler*innen – in vielen Ländern. Vergütungen für Nutzungen im Ausland machen wir für unsere Berechtigten auf Grundlage von sogenannten Repräsentationsvereinbarungen mit Schwestergesellschaften geltend.
Mittlerweile bestehen mehr als 70 Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften in 35 Ländern. Davon sind 13 Vereinbarungen allein für Schauspieler*innen und Synchronschauspieler*innen – natürlich auch mit unseren Schwestergesellschaften in unseren deutschsprachigen Nachbarländern Österreich und Schweiz.

Unser internationales Netzwerk haben wir in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut und tun dies auch weiterhin. Allein im vergangenen Jahr konnten wir für Schauspieler*innen zwei weitere Repräsentationsvereinbarungen abschließen: mit der ADAMI in Frankreich und der SAGAI in Argentinien.

Welche Bedeutung hat der internationale Markt für die Berechtigten?
Die für GVL-Berechtigte aus dem Ausland erwirtschafteten Vergütungen haben in den vergangenen Jahren ein deutliches Wachstum erfahren. In den vergangenen zwei Jahren konnten wir jeweils deutlich mehr als acht Millionen Euro für audio- und audiovisuelle Produktionen einnehmen. Dieses hohe Erlösniveau setzt sich auch 2023 fort

Mittlerweile bestehen mehr als 70 Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften in 35 Ländern.

Dabei hängt die Höhe der Einnahmen von verschiedenen Faktoren ab: etwa von der Anzahl der der GVL eingeräumten internationalen Mandate, dem Umfang der Nutzung des von der GVL vertretenen Repertoires im Ausland und natürlich auch von der Erlöslage der Schwestergesellschaft.

Zuletzt haben wir im September insgesamt sechs Millionen Euro an unsere Berechtigten auszahlen können.

Zuletzt haben wir im September insgesamt sechs Millionen Euro an unsere Berechtigten auszahlen können. Davon entfielen fünf Millionen Euro allein auf GVL-Berechtigte in AV-Produktionen und damit auch auf BFFS-Mitglieder.

Das klingt nach einer guten Nachricht. Wie kam es zu dieser hohen Summe?
In erster Linie handelt es sich hierbei um Vergütungen aus Spanien für aktuelle und rückwirkende Zeit- räume, die nach langwierigen Verhandlungen endlich realisiert werden konnten. Einen solch hohen Betrag an unsere berechtigten Schauspieler*innen weiterleiten zu können, ist für uns natürlich eine große Freude.

Wie schnell können GVL-Berechtigte mit der Weiterleitung ihrer Vergütungen aus dem Ausland rechnen?
Vergütungen aus dem Ausland leiten wir viermal im Jahr an unsere Berechtigten weiter. Diese Ausschüttungen sind seit einigen Jahren ein fester Bestandteil unserer Verteilungsplanung.
Vergütungen leitet die GVL übrigens – anders als viele Schwestergesellschaften – ohne Abzüge in voller Höhe an Berechtigte weiter. Es lohnt sich also, der GVL auch die internationalen Rechte anzuvertrauen.

Was müssen Schauspieler*innen tun, um an den internationalen Weiterleitungen der GVL teilzunehmen?
Vergütungen aus dem Ausland können wir nur für Berechtige geltend machen, die uns ein Auslandsmandat erteilen. Dies kann gleich beim Abschluss des Wahrnehmungsvertrags oder auch nachträglich erfolgen. Das Formular zur Rechteübertragung an die GVL finden Berechtigte auf unserer Homepage.
Sollten Künstler*innen Fragen zum Umfang ihres Mandats haben, sind wir selbstverständlich auch persönlich für sie ansprechbar.
Darüber hinaus gilt natürlich das, was für alle unsere Kreativen gilt: Wir benötigen die Mitwirkungsmeldung zeitnah und regelmäßig. Nur dann können wir Vergütungen im Ausland einfordern. Dabei können auch Synchronschauspieler*innen von der Auslandswahrnehmung profitieren, in der Regel beschränkt sich dies aber naturgemäß auf den deutschen Sprachraum.

Das klingt doch einfach. Aber was gibt sonst noch zu bedenken?
Es ist auch unkompliziert – jedenfalls für die Berechtigten.
Für die GVL ist es nicht ganz so einfach: zu verhandelnde Verträge regeln detailliert operative Prozesse, Datenstrukturen und Fristen. Für die Umsetzung haben wir ein schlagkräftiges und gut vernetztes internationales Team, das mit den rechtlichen, operativen und technischen Besonderheiten einer jeden Gesellschaft vertraut ist.
Wenn unsere Berechtigten ihre Vergütungen au dem Ausland erhalten, ohne von diesen komplexen Vorgängen etwas mitzubekommen, haben wir unser Ziel erreicht.

BURKHARD SEHM
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Julia Rahmann
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wurde 1989 in Düsseldorf geboren. Nach einigen Auslandsaufenthalten in Italien landete sie schließlich in Berlin, wo sie sich ihrem literaturwissenschaftlichen Studium widmete. Seit letztem Jahr ist sie Teil der Schauspiegel-Redaktion. Neben ihrer redaktionellen Arbeit für den BFFS unterrichtet sie mit viel Leidenschaft Yoga.