Neue Jobs werden derzeit kaum vermittelt. Darum haben der BFFS und andere Gewerkschaften der Politik vorübergehende Erleichterungen beim Bezug von Arbeitslosengeld vorgeschlagen. Nun soll laut einem Gesetzentwurf die Dauer des Bezuges für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Bisher sind keine Ausnahmen für bestimmte Gruppen von Leistungsbeziehern vorgesehen. Wann und ob dieses Gesetzt so vom Parlament verabschiedet wird, war zum Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
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