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KLARA DEUTSCHMANN: Herr Jütten, ein Mythos ist das Mindesthonorar, das für die Aufnahme in die PKR erzielt werden muss. Was hat es damit auf sich und welche Aufnahmebedingungen gibt es tatsächlich?
CHRISTIAN JÜTTEN: Bis vor einigen Jahren konnte man nur in die PKR eintreten, wenn man bereits ein bestimmtes Honorar erzielt hat. Weil man dafür extra eine Bestätigung einholen musste und es gerade Berufsanfänger*innen unnötig schwer gemacht wurde, ist diese Voraussetzung abgeschafft worden. Heute bestehen die einzigen Bedingungen für eine PKR-Mitgliedschaft darin, dass man mindestens 18 Jahre alt ist und direkt oder indirekt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk arbeitet. Indirekt bedeutet das, man ist bei einem Unternehmen beschäftigt, das eine Fernsehproduktion für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk herstellt – besonders bei Schauspieler*innen dürfte das häufig zutreffen.

Und wie sieht es mit fixen Mitgliedsbeiträgen bei der PKR aus?
Zu den großen Vorteilen des PKR-Modells gehört, dass es keinen festen Monatsbeitrag gibt. Stattdessen richten sich die Beiträge ganz flexibel nach dem Honorar. Die Höhe der eigenen Beiträge liegt bei Schauspieler*innen standardmäßig bei vier Prozent, können aber auf sieben Prozent des Honorars erhöht werden. Ganz praktisch heißt das, wer vorübergehend keine Einnahmen aus einer Tätigkeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat, muss auch keinen Beitrag an die PKR zahlen.
Neben der Flexibilität gibt es aber noch einen weiteren Trumpf: Ein Zuschuss der Arbeitgebenden in Höhe von vier Prozent kommt noch on top!
Die genannte Flexibilität gilt übrigens auch bei der Auszahlung im Alter. Hier haben PKR-Mitglieder die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung.

Das klingt prinzipiell gut. Aber was passiert, wenn ich mal keine Beiträge zahlen kann – Stichwort Auftragsflaute, Elternzeit …?
Da kann ich beruhigen. Das PKR-Modell wurde explizit auf die Bedürfnisse der freien Filmschaffenden zugeschnitten. Für solche Fälle gibt es also eine Lösung: den Wechsel von der aktiven in die passive Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft wird damit quasi so lange auf den Status „beitragsfrei“ gestellt, bis sie wieder aktiviert wird. Die bis dato angesammelten Ansprüche bleiben selbstverständlich erhalten – es werden aber keine weiteren Rentenansprüche angespart. Aber auch hier gibt es eine Alternative: Statt der beschriebenen Umstellung kann sich das Mitglied für die Fortsetzung der aktiven Mitgliedschaft entscheiden, wenn dafür jährlich 490 Euro gezahlt werden.

Kolleg*innen äußern mitunter die Sorge, dass die PKR-Mitgliedschaft ein Wettbewerbsnachteil sei und sie weniger Engagements erhielten. Was sagen Sie dazu?
Ich denke Ihre Schauspielkolleg*innen bzw. auch andere Filmschaffende müssen keinen Wettbewerbsnachteil befürchten. Für einen Großteil der öffentlich-rechtlichen Produktionen – für die sogenannten Auftragsproduktionen – gilt, dass die Produktionsunternehmen ihre Arbeitgebendenbeiträge vollständig vom beauftragenden Sender erstattet bekommen. Bei Koproduktionen teilen sich Sender und Produktionsunternehmen die Beiträge je nach Finanzierungsanteil. Grundsätzlich können unsere Mitglieder davon ausgehen, dass die mittlerweile über 450 Produktionsunternehmen, die sich als sogenannte Anstaltsmitglieder offiziell und auf vertraglicher Grundlage an dem PKR-Modell beteiligen, auch hinter ihrer Mitgliedschaft stehen und ihre freien Mitarbeitenden beim Aufbau einer Altersvorsorge unterstützen wollen. Der aktuell herrschende Fachkräftemangel wird dieses Engagement sicherlich zusätzlich stärken. Dokumentiert sind diese Regeln zur Zahlung und Erstattung von Arbeitgebenden-Beiträgen an die PKR für sämtliche Produktionsarten in der „Limburger Lösung“ von 2018, die unter Mitwirkung des BFFS und ver.di, der Produzentenallianz, ARD, ZDF sowie der PKR verhandelt wurde.

Zu den großen Vorteilen des PKR-Modells gehört, dass es keinen festen Monatsbeitrag gibt. Stattdessen richten sich die Beiträge ganz flexibel nach dem Honorar.

Lohnt es sich in Zeiten von niedrigen Zinsen denn überhaupt noch, für das Alter vorzusorgen?
Na auf jeden Fall! Schon allein wegen des Zuschusses von Auftraggebenden. Denn diese geben, wie eben schon erwähnt, für Schauspieler*innen einen Zuschuss von vier Prozent dazu. Das heißt: Der Eigenbeitrag wird verdoppelt. Dieses Beitragsgeschenk sollte man sich nicht entgehen lassen. Hinzu kommt, dass die PKR keinen Vertrieb unter- hält – was Vor- und Nachteil zugleich ist.
Der große Vorteil: Es gibt keine Provisionszahlungen, die das Mitgliedskonto finanziell belasten. Der Nachteil: Leider kennen einige Schauspieler*innen die PKR-Vorsorge noch immer nicht. Deshalb sind der kollegiale Austausch und die Weiterempfehlung umso wichtiger – so wie Antoine Monot, Jr. es zuletzt ganz großartig im Rahmen unserer Jubiläums-Kampagne „Zukunft im Blick“ anlässlich unseres 50. Geburtstags gemacht hat.
Und last but not least: Die PKR legt die Gelder ihrer Mitglieder sicher, diversifiziert und rentabel an – und das unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien an. ESG steht für ökologische, soziale und die gute Unternehmensführung betreffende Kriterien.

Und noch eine letzte Frage aus ganz aktuellem Anlass: Gerade wurde die neue PKR-Mitgliedervertretung gewählt, in der auch einige BFFS-Mitglieder aktiv sind. Können Sie diese Einrichtung für mich einordnen?
Transparenz und Mitbestimmung werden seit jeher bei uns großgeschrieben. Dazu passen auch Rechtsform und Organisationsstruktur, denn die PKR ist ein Verein, ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, um genau zu sein. Das ist für eine Pensionskasse nicht ungewöhnlich, unterscheidet sich aber in Teilen deutlich von klassischen Lebensversicherern. Die drei Organe sind: Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliedervertretung. Die Mitgliedervertretung ist paritätisch besetzt mit jeweils 15 Vertreter*innen der ordentlichen Mitglieder und der Anstaltsmitglieder. Nach den neuesten Wahlen sind für die Dauer von fünf Jahren erneut drei Mitglieder des BFFS gewählt worden, nämlich Katrin Filzen, Heinrich Schafmeister und Martin May.
Die Mitgliedervertretung entscheidet zum Beispiel über Satzungsänderungen und über die Verwendung der Überschüsse. Man kann sie daher auch als das oberste Organ der PKR bezeichnen.

Weitere Informationen unter: pkr.de

KLARA DEUTSCHMANN
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ist Vorstandsmitglied des BFFS und sowohl für das Ressort Bühne, als auch gemeinsam mit Antoine Monot, Jr. für das Ressort Gleichstellung und Diversität zuständig. Nach ersten Theaterengagements in Leipzig, Düsseldorf und Hannover ist sie nun sowohl am Theater als auch für Film- und Fernsehproduktionen freischaffend tätig.

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