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Der Geburtsname einer Künstler*in kann im Fall der Änderung des Familiennamens als Bestandteil des Künstler*innennamens im Personalausweis eingetragen werden, das entschied das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht. Für die Eintragung eines Künstler*innennamens im Personalausweis ist danach nicht erforderlich, dass der Künstler*innenname vom bürgerlichen Namen abweicht. Geklagt hatte ein Mitglied des BFFS, nachdem die Stadt Wedel die Eintragung des…

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